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Dokumentation

Protokoll der 23. Sitzung des AK Soziale Stadt
am 20. Oktober 2012 in Kassel
inkl. des Protokolls der gemeinsamen Sitzung mit dem AK Aktive Zentren
Autoren: Markus Hirth, Wolfgang Voegele, Christoph Haller

 


 

Protokoll der 22. Sitzung des AK Soziale Stadt
am 28. April 2012 in Kassel


Protokoll der Sitzung des AK Soziale Stadt
am 18. Februar 2012 zur Vorbereitung der Tagung Hofgeismar

Die Zukunft der Sozialen Stadt
Artikel von Markus Hirth und Wolfram Schneider aus der PLANERIN 6/2011


Protokoll 21. Sitzung des AK Soziale Stadt am 19. November in Kassel
(PDF-Dokument, ca. 2,4 MByte)


Material der 20. Sitzung am 9. April 2011

Evaluation in der Stadterneuerung
(PDF-Dokument, ca. 51,2 KByte)

Bochumer Erklärung
(PDF-Dokument, ca. 107,6 KByte)

Vorschläge für Förderprogramme
(PDF-Dokument, ca. 80,0 KByte)

Folien Grohé, 20. Sitzung AK Soziale Stadt
(PDF-Dokument, ca. 183,0 KByte)


Material der 19. Sitzung am 11. September 2010

Lokale Ökonomie. Ein Projekt des Kulturzentrums Schlachthof
Dipl.-Oec. Elke Homberg-Roßkopf, Dipl.-Ing. Deniz Tükek
(PDF-Dokument, ca. 1,0 MByte)

Lokale Ökonomie im Kontext der Sozialen Stadt - Zum Stand der Praxis in NRW
(PDF-Dokument, ca. 97,8 KByte)


Verantwortung für eine solidarische Stadt

Tagung des SRL-Arbeitskreises Soziale Stadt vom 19. bis 20. Februar 2010 in Hofgeismar

Stadtplanung trifft Gemeinwesenarbeit Kirche, Tagungsbericht
(PDF-Dokument, ca. 71,1 KByte)


Die Soziale Stadt. Modelle integrativer Stadtentwicklung

Tagung des SRL-Arbeitskreises Soziale Stadt vom 29. bis 31. August 2008 in Hofgeismar

Lust auf mehr - ein Tagungsbericht
(PDF-Dokument, ca. 87,0 KByte)

Programmflyer "Das Programm Soziale Stadt"
(PDF-Dokument, ca. 222,2 KByte)


Sitzung vom 9. April 2011 in Kassel

Christiane Schlonski

Protokoll (PDF-Dokument, ca. 83,1 KByte)


Sitzung vom 11. September 2010

Protokoll (PDF-Dokument, ca. 454,9 KByte)


Sitzung vom 20. März 2010

Protokoll (PDF-Dokument, ca. 455,9 KByte)


Sitzung vom 26. September 2009

Protokoll (PDF-Dokument, ca. 70,3 KByte)


Sitzung vom 28. März 2009

Protokoll (PDF-Dokument, ca. 179,2 KByte)


Sitzung vom 25. Oktober 2008

Protokoll (PDF-Dokument, ca. 85,3 KByte)


Sitzung vom 19. April 2008, Kassel

Protokoll (PDF-Dokument, ca. 5,7 MByte)


 Sitzung vom 29. September 2007, Kassel

Protokoll (PDF-Dokument, ca. 2,0 MByte)


Sitzung vom 24. März 2007, Kassel

Protokoll (PDF-Dokument, ca. 235,8 KByte)


Sitzung vom 30. September 2006, Kassel

Protokoll (PDF-Dokument, ca. 263,2 KByte)


Sitzung vom 11. März 2006, Kassel

Protokoll (PDF-Dokument, ca. 323,0 KByte)


Sitzung vom 29. Oktober 2005, Kassel

Protokoll (PDF-Dokument, ca. 535,3 KByte)


Sitzung vom 16. April 2005, Kassel

Protokoll (PDF-Dokument, ca. 64,9 KByte)


Sitzung vom 13. November 2004, Kassel

Protokoll (PDF-Dokument, ca. 70,3 KByte)


Sitzung vom 19. Juni 2004, Kassel

Protokoll (PDF-Dokument, ca. 65,5 KByte)


Treffen des Arbeitskreises vom 31. Januar 2004, Kassel

Protokoll (PDF-Dokument, ca. 30,5 KByte)


Treffen des Arbeitskreises vom 18. Oktober 2003, Kassel

Anwesend: Claus Sperr, Heidede Becker, Folckert Lüken-Isberner, Wolfgang Oehler, Markus Reize, Christiane Schlonski, Wolfram Schneider, Gabriele Steffen

Eröffnet wurde die Sitzung mit einer Diskussion über die folgenden Aspekte des Positionspapiers Soziale Stadt:

  • Adressaten: in erster Linie Fachöffentlichkeit;
  • Aktualität: die Veränderungen in der BauGB-Novelle

können nur noch kommentiert werden, ansonsten sollte das Papier schnellstmöglich unter die Leute gebracht werden;

  • Gliederungsprinzip: entsprechend der Fragen mit einer "Präambel" (Vorbemerkung) zur Notwendigkeit des Programms und mit Hinweisen auf Gefährdungen;
  • allgemeiner Tenor: mehr handlungsleitend einschließlich konkreter Vorschläge als beschreibend.

Nach kurzer Erörterung der vorliegenden Textbausteine stand die Diskussion über Formulierungen des Positionspapiers zum Programm Soziale Stadt im Mittelpunkt des Treffens. Wolfram Schneider, der Anmerkungen und Vorschläge (dankenswerterweise) elektronisch notierte, hat inzwischen einen neuen Entwurf für das Gesamtpapier vorgelegt. Im Umlaufverfahren sollen Formulierungs- und Ergänzungsvorschläge mitgeteilt werden. Im Rahmen der SRL/GdW-Tagung (31. März bis 2. April 2004) kann das Positionspapier zur Diskussion gestellt werden.

Ein nächstes Treffen wurde für den 13. Dezember oder 17. Januar ins Auge gefasst, ist aber inzwischen auf den 31. Januar 2004 gelegt worden. An diesem Tag soll das Positionspapier verabschiedet werden. Außerdem geht es darum, die weitere Arbeit des Arbeitskreises zu diskutieren, unter anderem eine thematische Erweiterung in Richtung "Bestandsentwicklung".

Im Übrigen beschloss die Gruppe, fortan "Du" zueinander zu sagen.

Be, 4. November 2003


Treffen des Arbeitskreises vom 28. Juni 2003, 11-16 Uhr, Kassel

11:00-16:00 Uhr, Wilhelmshöher Allee 261 (Anthroposophisches Zentrum), Kassel
 
TeilnehmerInnen: Dr. Folckert Lüken-Isberner, Markus Reize, Christiane Schlonski, Wolfram Schneider, Claus Sperr
 
Diskussions- und Arbeitsgrundlagen der Treffens waren zwei schriftliche Ausarbeitungen:

  1. Dr. Folckert Lüken-Isberner, Kassel/Frankfurt M.; Einige Anmerkungen zur Verstetigung des Programms "Soziale Stadt"
  2. Wolfram Schneider, Gelsenkirchen; Themenvorschläge für Arbeitsgruppen zur Vorbereitung eines Positionspapiers


Beide Texte sowie dies Protokoll sind auch im Internet unter www.srl.de einzusehen.
 
Grundlage des von Dr. Folckert Lüken-Isberner verfassten Papiers ist der bisher noch nicht veröffentlichte Abschlussbericht des DifU zu den 16 bundesweiten Modellvorhaben ?Soziale Stadt? sowie deren Evaluation.
 
Dieser Bericht wurde vom DIfU einer Gruppe, bestehend aus VertreterInnen des BMVBW, BBR sowie der Bundesländer im Vorab präsentiert. Eine Diskussion wurde bei diesem Termin insbesondere über die Richtigkeit der im Rahmen der Evaluation getroffenen Aussagen geführt, da hier offensichtlich Defizite erkennbar waren.
 
Die Ergebnisse der Diskussion des AK werden im folgenden in der Reihenfolge analog der im Arbeitspapier von Folckert Lüken-Isberner angesprochenen Punkte aufgeführt:

Integrierte Handlungskonzepte

Die integrierten Handlungskonzepte als gemeinsame Voraussetzung bundesweit aller Projektgebiete sind oft sehr unterschiedlich. Es gibt selten einen vergleichbaren Aufbau der Arbeitsgliederungen. Auch ist die inhaltliche Breite sehr variierend. Dies liegt möglicherweise mit daran, dass unterschiedliche Verwaltungsbereiche (Stadtplanungsbereich, Sozialbereich, Koordinierungsstelle) für die Programmgebiete federführend zuständig sind.
 
Die Akteure aus dem Bereich Planung sollten sich auf ihre altbewährten Instrumenarien (VU, Rahmenplanung etc.) besinnen und solche Strukturformen auch für die integrierten Handlungskonzepte einfordern.

Kooperation

Die Federführung vor Ort in den Projektgebieten muss alle Belange (StBauFR, E&C-Richtlinien, lokale Belange unterschiedlicher Verwaltungen, Betroffenenbeteiligung etc.) berücksichtigen / einbeziehen können.
 
Es stellt sich die Frage, wer sinnvoll eine solche Funktion übernehmen könnte. Beispielsweise Planungsämter oder Sanierungsträger?

Mittelbündelung

Das E&C-Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das auf Bundesebene analog dem Programm Soziale Stadt steht, ist in der Praxis vor Ort zum Teil nur schwer koppelbar. Bei den Städtebauförderungsmitteln der Sozialen Stadt werden die Bundesmittel über die Länder in die Projektgebiete geleitet, beim E&C Programm dagegen entfällt die Länderebene. Dies führt zu einem erheblichen Mehr an Koordinationsaufwand auf kommunaler Seite, mit dem die Kommunen z.T. überfordert sind. Es sollte vergleichbare Strukturen in beiden Programmen geben.
 
Die Bündelung von Mitteln sollte vorrangig auf der Landesebene erfolgen, damit die damit verbundene Arbeit nicht in den Programmgebieten hängen bleibt, denn diese würde dort zuviel anderweitig dringend benötigte Arbeitskapazitäten binden. Ansätze zur Mittelbündelung gibt es zwar schon in einigen Bundesländern (HB, Hessen, NRW, S-H etc.) ist aber oft mit zuviel "Umstandskrämerei" (Zitat Lüken-Isberner) verbunden. Interministeriell müssten mehr Verwaltungsstrukturen aufgebrochen werden, die Richtlinien des Bundes und der Länder müssen Mittelbündelung deutlich stärker ermöglichen und fördern.
 
Darüber hinaus muss es eine gewisse Sicherheit bezüglich der Fördertatbestände geben. Wenn diese sich zu oft ändern, wird es mit einer Bündelung von Mitteln aus unterschiedlichen Töpfen sehr schwierig, da die Bündelung z.T. sehr zeitaufwendig in der Vorabsprache ist (Zuständigkeiten bei unterschiedlichen Ressorts).
 
Die Städtebauförderung ruht derzeit auf (zu?)vielen Strängen: Klassisch, Denkmalschutz, Soziale Stadt, Stadtumbau Ost. Es sollte diskutiert werden, inwieweit dies Sinn macht.

Quartiersmanagement

Quartiersmanagement muss über langfristige Verträge sichergestellt werden, damit nicht jedes Jahr eine Art "Zitterpartie" über die Fortsetzung entsteht. Quartiersmanagement ist von der Langfristigkeit her mit der klassischen Aufgabe der SanierungsträgerInnen vergleichbar und sollte auch personell entsprechend dauerhaft abgesichert werden.
 
Es muss jedoch regelmäßig evaluiert und ggfs. neu definiert werden, ob und wofür Quartiersmanagement tatsächlich noch im Gebiet benötigt wird. Sonst gerät möglicherweise das wesentliche Ziel des Programms aus dem Blickfeld, die Selbsthilfepotenziale im Gebiet zu aktivieren, damit ein Gebiet aus sich heraus eine gewisse Stabilität entwickelt.

Aktivierung und Beteiligung

Aktivierung und Beteiligung wird bei einigen Projektgebieten zu eng auf die BewohnerInnen des Gebiets begrenzt. WirtschaftsakteurInnen aus den Bereichen Handel / Gewerbe aus dem Gebiet selbst (soweit vorhanden) und darüber hinaus sind oft zu wenig einbezogen. Hier gilt es ein zusätzliches neues Selbstverständnis zu wecken: Die bisher zumeist ausschließliche stadt- bzw. kommunalweite Sichtweise von WirtschaftsakteurInnen sollte auch gebietsweise Betrachtungen? Schwerpunkt Projektgebiete Soziale Stadt - einbeziehen. Beratungsangebote im Gebiet für die dort Ansässigen wären beispielsweise eine Möglichkeit.
 
Für Aktivierung und Beteiligung sind vertraute Personen notwendig, daher gilt es insbesondere auf den Basisstrukturen des jeweiligen Gebiets einzugehen. Das heißt, auf das, was schon vor dem Programmbeginn Soziale Stadt im Gebiet an Strukturen vorhanden war.
 
Darüber hinaus sollten Beteiligungsformen breiter angelegt werden. Viele, die in den Soziale Stadt Gebieten wohnen und wirtschaften werden durch die gängigen "altbewährten" Verfahren nicht angesprochen.


Programmgebiete
Eine wichtige Frage ist die Eignung des Programms für kleine Kommunen, die einerseits oft nicht ein solches Bündel an Problemstellungen in einem Gebiet haben, und die andererseits z.T. auch mit den notwendigen komplexen Arbeitsstrukturen des Programms personell überfordert sind. Des Weiteren gibt es hier noch den Landkreis als zusätzliche Verwaltungsebene, die dieses Projekt mittragen muss. Aber ähnlich wie mancherorts die Landesebene sitzt dieser z.T. inhaltlich wie räumlich weit weg vom Projektgebiet, so dass ein zur Mitarbeit motivierender Bezug oft fehlt.
 
Zur Auswahl der Gebiete sollten die Auswahlkriterien genauer definiert werden, um damit sowohl dem "Gießkannenprinzip" als auch dem "Windhundverfahren" eine Grenze zu setzen. Das Geld sollte dort eingesetzt werden, wo es wirklich benötigt wird. Eine Art "Bedürftigkeitsranking" mit Kriterien des Städtebaus, der Sozialstatistik und regionalen Bezügen wäre sinnvoll. Derzeit ist es üblich das Gebiete mit einer bestimmten Problemlage versuchen in irgendein Programm hineinzukommen.


Handlungsfelder
Das Handlungsfeld Städtebau und öffentlicher Raum kommt zu kurz bzw. sollte nicht nur in den? für diese Betrachtungsweise oft zu eng bemessenen ? Gebietsgrenzen behandelt werden.
Auch für einige andere Handlungsfelder (z.B. Arbeit und Beschäftigung, Wohnen) ist die Einbeziehung der gesamtstädtischen / landkreisbezogenen Sicht sinnvoll.
Außerdem müssen sich PlanerInnen dafür stark machen, dass mehr auf bauliche und gestalterische Qualität der Einzelprojekte geachtet wird. Auf diese Weise kann entscheidend mitgeholfen werden, die räumliche Stigmatisierung eines Gebiets aufzuheben. Der Aspekt Ökologie sollte dabei deutlich mehr Gewicht bekommen. Die Potentiale, die sich aus den derzeitigen Schrumpfungsprozessen ergeben, müssen auch in dieser Hinsicht positiv genutzt werden.

Prozessevaluierung und Monitoring

Hier gibt es massive Probleme mit der Datenermittlung, da die Gebiete der Sozialen Stadt i.d.R. nicht gleichbedeutend mit statistischen Bezirken bzw. Einheiten sind. Hier wäre eine insgesamt bessere, möglicherweise bundesweit einheitliche - Datenermittlung durch Kommunen/ Kreise schon im Vorfeld notwendig.
 
Darüber hinaus müsste statistisches Material in jedem Fall mit Informationen / Einschätzungen aus Interviews mit Betroffenen (Gebiets- bzw. Ortsbetroffene) in den Gebieten ergänzt werden.

Erfahrungsaustausch

Erfahrungsaustausch ist auf allen Ebenen sowie auch zwischen diesen (Bund, Länder, sonstige Verwaltungseinheiten, Projekte) dringend notwendig, sollte aber einerseits an einigen Stellen besser organisiert und zum anderen mit mehr Inhalten gefüllt werden. Erfahrungsaustausch darf nicht die Form annehmen, dass der "Apparat" sich vorrangig mit sich selbst beschäftigt und bei der Bevölkerung in den Gebieten nichts mehr ankommt.
 
Das Land Hessen hat eine Kooperationsverpflichtung aller Projekte zur Teilnahme an HEGISS (Hessische GemeinschaftsInitiative Soziale Stadt) schon im Rahmen der Mittelbewilligung festgeschrieben. Ein Teil der bewilligten Mittel ist verpflichtend für diese Kooperation einzusetzen.

Verrechtlichung

Hier ist eine wichtige Frage die Übernahme von (z.B. kommunalen) Eigenanteilen durch Dritte (z.B. Wohnungsgesellschaften). Es stellt sich jedoch kritisch zur Diskussion, ob und wie dies sinnvoll machbar ist und ob nicht beispielsweise eine Kommune damit ihr Hoheitsrecht zu weit aufgibt?
 
In NRW werden derzeit gute Erfahrungen mit einem Prozedere gesammelt, bei dem unter bestimmten Bedingungen den Kommunen Abschläge beim Eigenanteil gewährt werden: Das gilt für strukturschwache Kommunen/Gemeinden und/oder Kommunen/Gemeinden die ins Programm Soziale Stadt aufgenommen werden wollen. Die "reichen" Kommunen müssen dieses durch Übernahme etwas höherer Eigenanteile ihrerseits entsprechend auffangen.
 
Abschließend wurden anhand des Papiers von Wolfram Schneider die weiteren Arbeitsinhalte in der Form abgesprochen, dass zu allen dort aufgeführten Themenblöcken aufgrund der im Rahmen des AK geführten Diskussion Thesen aufgestellt werden (max. 1 Seite pro Thema!). Diese werden dann bei der nächsten AK Sitzung zu einem Grundsatzpapier der SRL zusammengefasst. Dieses Grundsatzpapier soll sich schwerpunktmäßig an Bund und Länder richten. Als Arbeitsstruktur wurde vereinbart, dass für jeden Themenblock eine Person als Ansprechperson fungiert, an die sich alle wenden können, die an der Ausarbeitung zu diesem Thema mitwirken wollen. Die Themenblöcke nebst Ansprechpersonen sind
 
Soziale Stadt im Kontext der Städtebauförderung
Folckert Lüken-Isberner
E-Mail Folckert.Lueken-Isberner[at]feh-hessen[punkt]de
 
Finanzierung und Ressourcenbündelung
Christiane Schlonski
E-Mail christiane.schlonski[at]luebeck[punkt]de
 
Gesamtstädtischer Kontext
Markus Reize
E-Mail reize[at]planungsgruppe-strunz[punkt]de
 
Programmbegleitung sowie Evaluierung und Monitoring
Heidede Becker
E-Mail h.becker[at]difu[punkt]de
 
Verstetigung
Wolfram Schneider
E-Mail wolfram.schneider[at]gelsenkirchen[punkt]de

Interesse an der Mitarbeit sollte bis zum 18.7.03 bekundet werden.
 
Die fertiggestellten Papiere sollen dann per Mail bis spätestens am 20. September 2003 Claus Sperr vorliegen, damit sie rechtzeitig vor dem nächsten AG Treffen allen Teilnehmer/-innen zugesandt werden können.
 
Das nächste Treffen des AK Soziale Stadt ist für Samstag, den 18. Oktober 2003 in Kassel festgelegt.
 
Protokoll Christiane Schlonski


Treffen des Arbeitskreises vom 5. April 2003, 11-16 Uhr, Kassel-Wilhelmshöhe

Protokoll
(PDF-Dokument, ca. 57,8 KByte)

TeilnehmnerInnen: Günter Bell, Dieter Blase, Bettina Gringel, Dr. Christine Grüger, Prof. Dr. Christian Kopetzki, Boris Krmela, Dr. Folckert Lüken-Isberner, Christiane Schlonski, Wolfram Schneider, Claus Sperr, Gabriele Steffen, Martin Zabel
 
Am 5.4.2003 fand in Kassel das zweite Treffen des SRL-Arbeitskreises Soziale Stadt / präventive Stadtentwicklung statt. Nach der Begrüßung der TeilnehmerInnen durch Claus Sperr und einer kurzen Vorstellungsrunde führten zwei Vorträge in die beiden Schwerpunktthemen ein, die beim ersten Treffen des AK im November 2002 festgelegt wurden:
 
Gabriele Steffen (Büro Weeber + Partner, Stuttgart): Soziale Stadt - Verlässlichkeit der Rahmenbedingungen, Ressourcenbündelung, integriertes Handeln, Verwaltungshandeln, Planungskultur, Arbeits- und Planungshilfen, Bürger-Politik.

Steffen AKSS
(PDF-Dokument, ca. 48,6 KByte)

Wolfram Schneider (Referat Stadtplanung Gelsenkirchen): Soziale Stadt - Verstetigung, präventive Stadterneuerung, Fortentwicklung als Daueraufgabe, Monitoring.

Schneider-AKSS
(PDF-Dokument, ca. 65,2 KByte)

Die Thesenpapiere wurden vorher den TeilnehmerInnen zugesandt.
 
Im Anschluss an die beiden Vorträge wurden einige Punkte tiefer diskutiert: Rahmenbedingungen: Seit 1.1.03 gilt das neue WoFG (Wohnraumförderungsgesetz, Internet: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/wofg/index.html.
 
Die Länder können bei ihrer Förderung ein von einer Gemeinde oder einem Gemeindeverband beschlossenes Konzept zur sozialen Wohnraumversorgung (kommunales Wohnraumversorgungskonzept) zu Grunde legen (§3). Dieses Konzept ist die Schnittstelle zum integrierten Handlungskonzept, da hier neue Planungsvorläufe eingearbeitet werden. Schwerpunktmäßig beschäftige sich Stadterneuerung im Rahmen der Sozialen Stadt mit Wohnraummodernisierung. Die neue Gesetzesregelung besagt, dass Bindungs-/ Belegrechte auch in andere Stadtteile gelegt werden können (Kooperationsvertrag); zur Zeit läuft Versuchsphase.
 
Zur Unterstützung von Stadterneuerung in den Zentren genüge es nicht, die Eigenheimförderung zurück zu nehmen; vielmehr müsse die Eigenheimförderung etwa auf Innenstädte / Innenstadtrand beschränkt sein - diesen Ansatz solle auch SRL unterstützen. Nicht zwangsweise findet dadurch Gentrifizierung und Vertreibung der angestammten Bevölkerung bei gleichzeitigem Anstieg von Mieten statt. Abriss ist mit dem neuen Gesetz ebenfalls förderbar, es bestehen breite Handlungsmöglichkeiten. Es ist zur Zeit zu beobachten, dass Wohnungsbaugesellschaften wenig agieren; wenn neue Finanzmittel vorhanden sind, sollte die Wohnungsmodernisierung wieder Schwung erhalten. Eigenheimförderung ist wichtiger Punkt des neuen Gesetzes. Das Gesetz fordert ein Wohnraumentwicklungskonzept als Absichtserklärung, an welchen Stellen / Gebieten der Wohnungsbestand erhöht und reduziert werden soll.
 
SRL solle sich dafür einsetzen, dass die Kräfte gebündelt werden für die Entwicklung des Wohnens in der Stadt.
 
Man solle hinterfragen, wie viel Geld in die Stadterneuerungsgebiete fließen; nicht nur Gesamtansatz, auch Kindertagesstätten, Personalkosten Infrastruktur, Sozialhilfe etc.); dies ist aber in ganzem Umfang nicht leistbar; Privatinvestitionen sind sichtbar, es macht Sinn, zusätzliche Gelder zu beobachten; was die Kommunen tun, ist schwierig zu bewerten (z.B. Lehrergehalt in schwieriger Schule contra Lehrergehalt an Gymnasium in guter Lage) und nicht darstellbar. Besserer Ansatz: wie werden Gelder verteilt (Leuchtturmprojekte etc.): Innovative Projekte nur außerhalb der Erneuerungsgebiete? Welche Bedeutung hat das Stadterneuerungsgebiet für die Gesamtstadt? Der gesamtstädtische Kontext ist wichtig.
 
Die Frage wurde diskutiert, ob sich der AK / die SRL für eine Durchmischung der Bevölkerung als sozialstrukturelles Ziel einsetzen solle; dies könne aber nicht pauschal gefordert werden, weil die Gebiete zu unterschiedlich sind. Wichtiger sei, dass bereits beim Stellen des Aufnahmeantrages bereits die Bedingungen abgefragt werden, wie das Erneuerungsgebiet in der gesamtstädtischen Einordnung gesehen wird und wie sich das Gebiet entwickeln soll (z.B. Problemgebiet, Aufgabe: Integration, Entwicklung gemeinsam mit der Bevölkerung...).
 
Zwei Ansätze einer sozialen Erneuerungsstrategie bestehen: Verbesserung der Sozialstruktur durch Entfernung der "Störenden" oder Verbesserung der Sozialstruktur durch Verbesserung der Bedingungen (Arbeitslosigkeit durch Qualifizierung bekämpfen, Integration fördern). Erster Ansatz wird von SRL nicht unterstützt.
 
Es gibt keine allgemeinen Kenntnisse über alle Soziale-Stadt-Gebiete. SRL solle zur Schaffung von Transparenz eine Forschung bewirken; Ansatzpunkt dafür, wie sich das Programm Soziale Stadt weiter entwickeln soll.
 
SRL solle sich für die Programmoptimierung einsetzen; die Rahmenbedingungen für Stadtentwicklung konkretisieren das Programm; man müsse sich auf den dringlichsten Handlungsbedarf konzentrieren.
 
Das Programm Soziale Stadt hat in vielen Gebieten eine Aufbruchstimmung erzeugt ("endlich kümmert sich jemand um uns").
 
Die Abgrenzung der Gebiete / Gebietstypen: Oft werden Gemeinden von staatlicher Seite zur Sozialen Stadt gedrängt, weil sonst keine Städtebau-Fördergelder gewährt werden. Hier besteht Handlungsbedarf: Welche Programmpunkte aus der Sozialen Stadt sollen in die Städtebauförderung aufgenommen werden (Lernen aus Großstädten)? Umsetzungsrichtlinien / Städtebauförderungsrichtlinien sollen geschaffen werden.
 
Nach der Mittagspause wurde diskutiert, wie der AK zukünftig weiter arbeitet. Bei der letzten Mitgliederbefragung hätten über 100 SRLer Interesse am AK Soziale Stadt bekundet. Die TeilnehmerInnen einigten sich auf folgende Vorgehensweise: Es mache wenig Sinn, beim nächstenmal alle Interessierten SRLer zum AK einzuladen, weil damit die Gefahr bestehe, dass man wieder von vorne beginne mit den Diskussionen und man nicht weiter käme; der Erfahrungsaustausch stehe im Hintergrund; vielmehr müsse schnellstmöglich ein Positionspapier erarbeitet werden. Es gelte, Themen zu finden und daran zu arbeiten. SRL solle auf den Difu-Abschlussbericht zu den Modellgebieten der Sozialen Stadt warten (Anfang April), danach könne man sich Gedanken machen, wie das Programm erweitert werden kann. Folckert Lüken-Isberner übernimmt diesen Schritt und schickt das Papier zur weiteren Bearbeitung an die TeilnehmerInnen des AK. In diesem ersten (SRL-)Schritt gilt es, erst "das Grobe" zu bearbeiten, später erst die Mikroebene.
 
Es müsse vermieden werden, dass laufend neue Programme mit ähnlichen Inhalten, aber unterschiedlichen Zuständigkeiten / Sachbearbeitern entstehen. Dies überfordere insbesondere kleinere Kommunen. Bei einer Zusammenführung von Förderprogrammen solle auf die Betrachtung der Gesamtstadt geachtet werden, da etwa die Auswahl der Soziale-Stadt-Gebiete eher zufällig erscheint. Die Programmbündelung solle Forderung der SRL werden. Vorstellbar sei ein Aufbau der zusammengeführten Programme ähnlich einem Artikelgesetz. Es sei wünschenswert, wenn möglichst viele Standards, auch bzgl. sozialer Belange, zusammengeführt werden. Bei einer Bündelung der Programme sei auch mit einer gerechteren Mittelverteilung zu rechnen; sozial benachteiligte Gebiete gelte es aber besonders zu beachten.
 
Das neue Programm solle nicht nur Städtebauförderung beinhalten; es solle ein integratives Programm sein; Problem sei die Ressortzuständigkeit und tatsächlich gehe es auch meist tatsächlich um "Bau"; zudem sträube sich das Wirtschaftsministerium gegen zusätzliche Förderprogramme. Das E&C-Programm (Entwicklung und Chancen) des Sozialministeriums sei gut und richtig. Es stellt sich die Frage: wie ist der Blick zu schärfen, dass soziale Arbeit auch städtebaulich wichtig ist?
 
Einigkeit besteht darin, Förderbedingungen zu harmonisieren. Integriertes Handeln solle auch von den Ministerien gefordert werden. Verkehr und Bau etwa arbeiten innerhalb eines Bundesministeriums teilweise nebeneinander her.
 
Es wird aktuell diskutiert, den Bundesrat zu stärken und den Bundeseinfluss zu reduzieren / abzuschaffen. Fördermittel würden dann nur noch über die Länder verteilt. Die Länder bestimmen dann evtl. auch die Programme. Der Ausgang dieser Diskussion sei noch unklar. Die SRL soll fordern, die Bundesprogramme nicht aufzuheben. Der Bund bringt viele Anstöße, diese Qualität gilt es zu wahren. SRL solle sich für die Beibehaltung der 3 Ebenen Bund - Land - Kommune einsetzen. Eine Verbesserung solle es nur innerhalb dieser Strukturen geben (Harmonisierung). Ein neues Programm könnte mit ?Ablegern? versehen werden, etwa Partizipation oder Verankerung sozialer Belange. Statt der generellen Zuständigkeit von Ressorts solle ein Kollegialmodell mit Federführung gemacht werden. Dies könne der Profilierung einzelner Ressorts / Referenten entgegenwirken.
 
Derzeitiges Hauptproblem sei, dass viele Gemeinden die Komplementärfinanzierung nicht aufbringen können.
 
Gebietsabgrenzung von Soziale-Stadt-Gebieten: soll großzügiger sein, wie Ergänzungsgebiete des StBauFG; Ziel muss es sein, auch Wirtschaftsbetriebe (auch dem großzügig umgrenzten Gebiet) mit ins Boot zu holen. Gebiete brauchen zur Entwicklung aktiven Mittelstand.
 
Generell solle eine integrierte Planung angewandt werden; Quartiersentwicklung / integrierte Stadtteilentwicklung statt Soziale Stadt.
 
Kurz wurde diskutiert, welche Form der AK zukünftig einnehmen soll. Die TeilnehmerInnen sehen in der derzeitigen Form (AK) die beste Form, das Thema zu bearbeiten. Wichtig sei es für den AK, alle Ebenen einzubinden: kommunale Verwaltung, freie PlanerInnen, Ministerien / Regierung, unterschiedliche Disziplinen. Bis zum nächsten Treffen sollen Positionen erarbeitet werden. Diese werden im ?engen Kreis? (jetzige Zusammensetzung des AK) diskutiert und weiter bearbeitet. Im Herbst / Winter soll dann der gesamte Kreis der am Thema interessierten SRLer eingeladen werden; anhand vorhandener Thesen und Forderungen lasse sich besser mit einer großen Teilnehmerschaft diskutieren. Diese breite Diskussion wird von den TeilnehmerInnen auch begrüßt.
 
Der AK wird sich als nächstes mit folgenden Themen befassen: Integriertes Gesamtstadtkonzept, räumliche Abgrenzung, Flexibilität im Förderverlauf, fachpolitische Standards, Erweiterung der Ergebnisse des Difu-Berichts. Erstes Mikro-Thema könnte sich mit dezentralen (Gebiets-)Fonds befassen. Erste Forderung der SRL solle sein (Präambel), sich für eine sozial orientierte Bestandsentwicklung einzusetzen statt den Neubau außen zu fördern.
 
Das Protokoll wird weiter bearbeitet / vertieft; Themen für die weitere Bearbeitung im AK werden vermerkt und herausgearbeitet. Dieses Papier wird per mail an alle TeilnehmerInnen des AK verschickt und von allen ergänzt. Die ?zentrale Sammelstelle? dieser Ergänzungen wird noch mitgeteilt.
 
Nächstes Treffen des AK Soziale Stadt / Präventive Stadtentwicklung: Samstag, 28.Juni 2003 in Kassel.
 
Protokoll Claus Sperr


Treffen des Arbeitskreises vom 9.11.2002 von 11-16 Uhr in Kassel

9.11.2002, 11-16 Uhr in Kassel
 
15 TeilnehmerInnen - Verzeichnis siehe Liste
 
Der AK ?Soziale Stadt / präventive Stadtentwicklung? hat sich konstituiert. Am 9.11.2002 fand in Kassel das erste Treffen des neu gegründeten SRL-Arbeitskreises Soziale Stadt / präventive Stadtentwicklung statt. Nach der Begrüßung der TeilnehmerInnen durch Claus Sperr (Vorstand SRL) und einer Vorstellungsrunde führten zwei Vorträge in das Thema ein.
 
Dr. Heidede Becker vom Deutschen Institut für Urbanisik (Difu) zog ein Resumee zur Programmumsetzung "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt": Insgesamt wird das Programm von allen Seiten positiv eingeschätzt. Die zunehmende sozialräumliche Segregation lässt deutlich werden, dass Stadterneuerung allein mit dem baulichen Ansatz zu kurz greift; vielmehr sind umfassendere Konzepte notwendig, wie es das Programm Soziale Stadt vorsieht. Bei allen Maßnahmen sollte der Blick auf die Gesamtstadt nicht verloren gehen; die Gebiete sollten in die jeweilige Problematik eingebettet werden.
 
Das 1999 eingeführte Programm kann bereits Erfolge vorweisen: Einsatz neuer Kooperationsverfahren, Vernetzung der Akteure, neue Aufmerksamkeit für problematische Stadtteile, Erzeugung einer Aufbruchstimmung, guter Erfahrungsaustausch in den Ländern. Zu den größten Problemen und Restriktionen gehören die Städtebauförderungsrichtlinien und die unterschiedlichen Länderpraktiken (Förderung nicht-investiver Maßnahmen) und die schwierig umzusetzende Mittel- und Ressourcenbündelung auf Basis der integrierten Handlungskonzepte. Auf kommunaler Ebene bestehen häufig prekäre Finanzprobleme und die teilweise geringe Flexibilität und Bereitschaft, sich auf Neues einzulassen. Aktivierung der Bevölkerung: Viele Personengruppen wurden noch nicht erreicht, hier ist mehr Zuwendung erforderlich, auf die jeweilige Lebenssituation zugeschnittene Konzepte notwendig. Die Schulen haben dabei eine zentrale Rolle. Die Bemühungen um die Stärkung der lokalen Ökonomie müssen forciert werden. Die Rolle der Wohnungsunternehmen gilt es zu verstärken. Die gesamtstädtische Einbindung ist noch nicht sichtbar. Länderebene: Die Harmonisierungsbestrebungen sind zu intensivieren. Die Förderungskriterien zu den nicht-investiven Maßnahmen müssen breiter ausgelegt werden. Die Überlagerung von Programmen ist nur schwer durchschaubar, die Länder müssen klarer agieren. Die Länder sollen mehr auf hohe Qualität der integrierten Handlungskonzepte achten, dies ist das zentrale strategische Steuerungsinstrument. Weiterentwicklung: Die Städtebauförderungsrichtlinien müssen weiter entwickelt werden. Die Vorgehensweise mit integrierten Handlungskonzepten ist einzige Chance, die Gebiete zu entwickeln. Hierzu ist langer Atem notwendig. Wichtige Felder im Rahmen der Sozialen Stadt sind insbesondere Schule und Bildung, lokale Ökonomie / Arbeit und Beschäftigung sowie Gesundheitsfürsorge. SRL könnte folgende Felder besetzen: Klärung von Missverständnissen zwischen den Akteuren / Zusammenarbeit räumliche/soziale Planer?. Öffnung des integrativen Prozesses. Planer könnten etwa zuständig sein für die Auswahl/Abgrenzung der Gebiete, die Erarbeitung und Fortschreibung des integrierten Handlungskonzeptes, die Einbettung in die Gesamtstadt, gesamtstädtisches Monitoring. Die Notwendigkeiten des Handlungsfeldes Soziale Stadt müssen Eingang in die Ausbildung finden.
 
Detlef Kurth von der Universität Dortmund, FG Städtebau und Bauleitplanung, stellte das Thema in einen Gesamtkontext: die Soziale Stadt in der Stadtentwicklung - von der sozialräumlichen Intervention zur Daueraufgabe. Betrachtet man die bisherigen und aktuellen Stadterneuerungsstrategien, stellt sich die Frage, wie die Erneuerungsdebatte weiter geht und wie sich die Prozesse verstetigen lassen. Zur Weiterentwicklung der Sozialen Stadt sind unterschiedliche Ansätze in den Ländern zu beobachten. Das integrierte, dezentrale Verwaltungshandeln muss sich in der Verwaltungsstruktur verfestigen. Eigenständige tragbare Formen sind in den Stadtteilen notwendig. Die Projekte müssen mehr in einen Gesamtzusammenhang gebracht werden. Die gesamtstädtische Einbindung und Evaluation sind wichtig und notwendig. Stadtplanung Soziale Stadt: Als Tendenzen der Sozialen Stadt sind erkennbar: Gemeinwesenarbeit, Kombination Sanierungsrecht und Stadtumbau, Projektorientierung, Kleinteiligkeit. Aufgaben der Stadtplanung (im Sinne von Planung für die Stadt, nicht im Sinne des geschützten Begriffs): Koordination integrierter Projekte, Beteiligung, Bürgeraktivierung, Netzwerke, Einbindung in die gesamtstädtische Planung (soziale Stadt = solidarische Stadt), Langfristige Planungsziele, Formulierung von Prioritäten, Bestandsanalyse (als Grundbedingung für Evaluation), (perspektivisch integrierte) Rahmenplanung für integrierte Konzepte, Bestandsanpassung, Infrastruktur, Wohnumfeld, planungsrechtliche Absicherung (nicht nur informell und kooperativ). Stadtumbau (West): ist zusammen mit Sozialer Stadt zu diskutieren. Die Erwartungen an das Programm sind eine Neuorientierung der Städtebauförderung und der Stadterneuerung. Hintergrund des Programms ist die sich deutlich abzeichnende Entwicklung sinkender Einwohner- und Haushaltszahlen und der daraus folgende Wohnungsleerstand; diese Entwicklung, die in den neuen Ländern bereits seit einigen Jahren beobachtbar ist (Stadtumbau Ost), hat auch (insbesondere die altindustrialisierten) Regionen und Städte in den alten Ländern bereits erreicht und wird sich weiter ausbreiten. Die Konkurrenz zwischen Städten und Regionen wird sich entsprechend verstärken. Notwendig werden sein: Infrastruktur-Qualifizierung, Bestandsanpassung für neue Wohnbedürfnisse, Privatisierung.
 
Es bestehen nun verschiedene Strategien der Stadterneuerung: Sanierung (Schwerpunkt Modernisierung), Stadtumbau (Abriss und Bestandsverbesserung, neue Planungsinstrumente), Soziale Stadt (integrierte Stadtentwicklung, sozialpolitische Dimension, vom Einzelprogramm zur Gesamtstrategie), Stadtpflege (präventive und dauerhafte Quartiersentwicklung).
 
In SRL könnte sich der AK als AK Bestandsentwicklung etablieren. Hier sollten alle Ansätze und Strategien der Stadterneuerung zusammengebracht werden. Der Informationsaustausch ist dabei sehr wichtig: unterschiedliche Programm in den Bundesländern, Sichtweise von Verwaltung, Büros, Quartiermanagern, Best practice auch aus Ausland, Transfer Forschung ? Praxis. Daneben bietet der AK reichlich berufspolitische Felder: Anforderungen an die Soziale Stadt, Kooperation Stadtplaner mit Sozialplanern, Architekten etc., Rolle der Stadterneuerung in der Stadtentwicklung, Novelle des besonderen Städtebaurechts, Weiterentwicklung der Städtebauförderung, Stadtumbau als Zukunftsthema.
 
In der Diskussion wurden verstärkt betont, dass die Umzugshäufigkeit steigt, dadurch die Segregation; das lässt erwarten, dass weitere Problemgebiete entstehen werden. Diese werden zukünftig auch anderen Umgriff haben, etwa entlang von Hauptverkehrsstraßen. Heute wird bereits überdeutlich, dass man frühzeitig die zukünftigen Problemgebiete erkennen muss und gesamtstädtische Konzepte entwickeln muss. So könnte etwa ein Wohnraumentwicklungskonzept in das integrierte Handlungskonzept eingearbeitet werden. Wichtig ist, trotz aller Unsicherheiten die zukünftige Bevölkerungsentwicklung abzuschätzen. Die Kenntnisse von Wohnungsleerstand gilt es in Erfahrung zu bringen; hier bestehen vielerorts nur unsichere Kenntnisse.
 
Der AK solle sich nicht nur auf Soziale Stadt beschränken, sondern die gesamte präventive Stadtentwicklung zum Thema machen. Die TeilnehmerInnen haben sich auf den AK-Titel Soziale Stadt und präventive Stadtentwicklung verständigt.
 
Anschließend wurden Formalia der AK-Arbeit diskutiert und festgelegt:
 
Ziele des AK: Austausch, besonders aber: strategische Weiterentwicklung, Erstellen eines Positionspapiers, SRL interne, raumorientierte Planung, strategische Beteiligung von Ämtern und Politik. SRL soll Positionen beziehen und Forderungen stellen: Präventive Politik, fraktionsübergreifende Initiativen etc.). Das Positionspapier soll möglichst zeitnah erstellt werden (6-9 Monate). Die Diskussionen und Positionen können auch ?Randthemen? aufgreifen und integrieren: z.B. Kriminalitätsprävention, Sicherheit, Koppelung der Erneuerungsthemen mit der BauGB-Novelle, Einbindung einer ?Sozialen Verträglichkeitsprüfung? in das BauGB, Einbau von Stadterneuerungsthemen (Schrumpfung) in das BauGB, Verankerung der Rahmenplanung in das BauGB.
 
Die TeilnehmerInnen haben sich darauf verständigt, sich zu allen folgenden, als Schwerpunktthemen erkannten Bereichen, stichpunktartig schriftlich, überwiegend per email an alle anderen TeilnehmerInnen zu äußern; Situation/Probleme, Notwendigkeiten, Ziele und Strategien:
 
Themenfeld 1: Verstetigung, präventive Stadterneuerung, Fortentwicklung als Daueraufgabe. Monitoring.
 
Themenfeld 2 Verlässlichkeit der Rahmenbedingungen (Gesetze, Städtebauförderung, Recht, Pendlerpauschale, Eigenheimförderung etc.), Ressourcenbündelung. Integriertes Handeln, Verwaltungshandeln, Planungskultur, Arbeits- und Planungshilfen, Bürger-Politik.
 
Daneben ordneten sich die TeilnehmerInnen in eine der beiden Arbeitsgruppen zu mit dem Ziel, sich untereinander zu verständigen und detaillierte Konzepte zu entwickeln. Die Zuordnung Teilnehmer ? Arbeitsgruppe ist der Teilnehmerliste zu entnehmen. Die TeilnehmerInnen verständigten sich darauf, noch in diesem Jahr die Statements und Gedanken untereinander auszutauschen (per email an alle) .
 
Zentrale Kontaktstelle: Claus Sperr.
Nächstes Treffen am 5.4.2003 in Kassel
Protokoll Claus Sperr, November 2002

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