Mit der VV Städtebauförderung 2020/21 wurden Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. der Klimafolgenanpassung als neue Fördervoraussetzung für den Einsatz der Bund / Länder-Fördermittel in allen drei Programmen im „Rahmen der Gesamtmaßnahmen“ implementiert. Dies wird von der SRL nachdrücklich begrüßt. Im kommunalen Handeln werden entscheidende Weichenstellungen beim Klimaschutz und insbesondere bei der Anpassung der Infrastruktur an die Folgen des Klimawandels erwartet. Die Formulierungen in der VV sind jedoch zu unbestimmt und rein quantitativ („in angemessenen Umfang“, „mindestens eine Maßnahme im Zuwendungszeitraum“). Die Wirkung dieser Fördervoraussetzung bleibt bisher deutlich unter ihren Möglichkeiten. Nur wenige Bundesländer haben die Anforderungen für die Programmkommunen konkretisiert.
SRL-Anforderungen an die Überarbeitung der Verwaltungsvereinbarung (VV) zur Städtebauförderungngen
Für den SRL-Ausschuss Städtebauförderung:
Klaus Habermann-Nieße, Markus Hirth, Arvid Krüger, Barbara Wolf,
03.06.2022
Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in der StBauF
Die Städtebauförderung wurde vor zwei Jahren reformiert: Seit Januar 2020 gibt es nur noch drei anstatt sechs Förderprogramme. Die Städtebauförderung soll dadurch flexibler, weniger bürokratisch und ganzheitlicher werden, zugleich finden neue Herausforderungen wie der Klimawandel, die Digitalisierung, die Mobilitätswende als Querschnittsthemen mehr Beachtung.
Umgesetzt werden die politischen Ziele in den Verwaltungsvereinbarungen, die die Förderbedingungen für die Bundesländer und die kommunale Ebene festsetzen.
Was verändert sich für die Kommunen und die in der Städtebauförderung Tätigen? Bleibt alles beim Alten, nur unter veränderten Programmtiteln? Wie gelingt die Umsetzung der neuen Querschnittsthemen?
Der Ausschuss Städtebauförderung hat analysiert, wie die Bundesländer die neue Fördervoraussetzung zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung handlungsleitend für die Kommunen und ihre Städtebaufördergebiete umsetzen und in einer Übersicht zusammengestellt. Diese wird fortlaufend ergänzt und dient als Informations- und Diskussionsgrundlage.
Klimaschutz und -anpassung - neue Städtebauförderung Länder (Mai 2024)