Die SRL ist als Berufsverband in sämtliche Gesetzgebungsverfahren zum Planungsrecht involviert und gibt im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen oder im Rahmen der Verbändebeteiligung ihre Stellungnahmen ab.
 
Neben Stellungnahmen zu im engeren Sinne planungsrechtlichen Gesetzen, Verordnungen und Erlassen artikuliert sich die SRL auch zu Gesetzesvorhaben, die das Berufsfeld der räumlich Planenden tangieren, wie beispielsweise zur Grundsteuerreform oder zur Föderalismusreform.
 
Das Planungsrecht und die inhaltlich angrenzenden für die Stadtplanung relevanten Rechtsbereiche sind in einem ständigen Wandel begriffen. Die städtebauliche Praxis wird durch grundlegende gesetzliche Änderungen, europarechtliche Anpassungen, untergesetzliche Regelungen und die laufende Rechtsprechung in einem klaren rechtlichen Rahmen gehalten. Hiermit setzt sich die SRL im Interesse der Sache und ihrer Mitglieder auseinander.

Zur Diskussion aktueller planungsrechtlicher Probleme wurde der AK Planungsinstrumente und Bodenpolitik (vormals AK Planungsrecht) gegründet.