10.01.2025
Susanne Jahn, Vorsitzende SRL

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Schmidt,

mit Schreiben vom 03. Januar 2025 hat das BMDV den Entwurf zur Änderung der VwV-StVO in Folge der Änderungen der StVO-Novelle 2024 übersandt mit der Bitte um Stellungnahme.

Gerne möchten wir als Berufsverband für die in Stadt-, Regional- und Landesplanung in Deutschland Tätigen von der Gelegenheit zur fachlichen Stellungnahme Gebrauch machen.

Zwar blieb die StVO-Novelle 2024 hinter unseren Erwartungen zurück, das sektorale Sonderrecht für Sicherheit und Leichtigkeit des (Kfz-)Verkehrs besteht nach wie vor. Wir begrüßen allerdings sehr, dass mit der Verwaltungsvorschrift nun zeitnah die beschlossenen Änderungen konkretisiert werden und den Kommunen so mehr Handlungsmöglichkeiten zugunsten einer Gemeinwohlorientierung gegeben wird. 

Was ist positiv?

  • Positiv zu beurteilen ist aus Sicht der Stadt- und Verkehrsplaner:innen die Ergänzung der Nummer VII in §45, wodurch die konzeptionelle Planung die notwendige Wertigkeit erfährt. 
  • Die Konkretisierungen häufig strittiger Tatbestände u.a. zu Fußgängerüberwegen, Schutzstreifen, der Anordnung von Tempo 30 im Sinne eines „Lückenschlusses“ und die Definition von Hauptschulwegen helfen, in den Diskussionen vor Ort Maßnahmen zur Erhöhungen der Verkehrssicherheit zugunsten der schwächsten Verkehrsteilnehmer:innen umzusetzen. 
  • Wir begrüßen auch die kleine Öffnung bei den Rechten der Kommunen zur Parkraumbewirtschaftung in Verbindung mit städtebaulichen Konzepten, ebenso wie bei den Ladezonen. Jedoch sind innovative Instrumente wie digitale Parkraumkontrolle oder Straßenexperimente über Verkehrsversuche hinaus weiter eingeschränkt; hier wird aus unserer Sicht eine Chance vertan, den Handlungsspielraum der Kommunen zu vergrößern.

Was sehen wir als verbesserungswürdig?

  • Vom Katalog für eine fußverkehrsfreundlichere StVO, dem Verordnungsgeber im April 2021 von der VMK einstimmig empfohlen, können wir für die VwV-StVO-Weiterentwicklung bisher so gut wie keine Resonanz feststellen. 
  • Wirksame Maßnahmen des empfohlenen Katalogs der VMK, wie die Einführung der Begegnungszonen, fehlen (einstimmige Empfehlung der Bundesländer), obgleich diese die Lücke zwischen dem Verkehrsberuhigten Bereich und dem Verkehrsberuhigten Geschäftsbereich schließen könnten, und so städtebauliche Konzepte stringenter, plausibler und einfacher umzusetzen wären. 20 Jahre Praxis in der Schweiz, zehn Jahre in Österreich, dazu die Praxis in Belgien, Frankreich und Luxemburg sollten ausreichen, die Begegnungszone auch in Deutschland bewerten zu können.
  • Als weitere wirksame Maßnahme zur Verkehrssicherheit des Fußverkehrs (entsprechend der VMK-Empfehlung von 2021) im Sinne von Vision Zero (Null Verkehrstote) vermissen wir eine genaue Nennung von Maß und Zahl bei der „Bereitstellung angemessener Flächen für den Fuß- und Radverkehr“, u.a. hinsichtlich der Anpassung der Parkverbote vor Querungsstellen und Einmündungen an das nötige Längenmaß („physikalisch“ begründet je nach zulässiger Fahrgeschwindigkeit). Hierdurch könnte sofort wirksam dem, auch von der UDV-Forschung betonten, Unfallrisiko durch Straßenrandparken als Sichthindernis begegnet werden.

Als Berufsverband stehen wir ein für eine integrierte Stadt- und Verkehrsplanung, die alle Verkehrsarten gleichberechtigt zu berücksichtigen hat. Wir sind skeptisch, ob diese Gleichrangigkeit von Fuß- und Radverkehr sowie öffentlichem Nahverkehr mit dem motorisierten Individualverkehr durch die Novelle der StVO gelingt. Gleiches gilt auch im Hinblick auf die seitens der Bundesregierung gesetzten Ziele eines ressourcenschonenden und flächensparenden Planens und Bauens.

Zum vorliegenden Entwurf möchten wir anregen, die Änderungen mit Webinaren und erläuternden Informationen zu kommunizieren, um ein breites Verständnis bei der Öffentlichkeit und damit der Regelakzeptanz zu erhalten. So sollten z.B. grundsätzlich die Verkehrsarten konkret benannt und von Kfz-Verkehr, Radverkehr usw. gesprochen werden. Schachtelsätze sollten vermieden werden.

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Jahn
SRL-Vorsitzende
für den SRL-Vorstand

Stellungnahme