28.11.2025
Die SRL Regionalgruppe erkundigte sich bei dem zuständigen Minister über den oben genannten Sachstand der Dinge. Weiterhin sieht die bayerische Regierung keine Handlungsbedarf, die Gestaltungs- und Steuerungsmöglichkeiten für Kommunen zu verbessern.
Das SRL-Schreiben und die Antwort des zuständigen Ministers finden Sie anbei.
Sehr geehrter Herr Staatsminister Herrmann,
mit unserem Schreiben vom Januar 2021 haben wir uns erkundigt, warum in Bayern, im Gegensatz zu anderen Bundesländern, die Kommunen von der Staatsregierung nicht ermächtigt werden, die Höhe von Parkgebühren selbst festzulegen.
In Ihrem o.g. Antwortschreiben erklären Sie, dass die Ermächtigung der Kommunen zur eigenverantwortlichen Festlegung der Gebühren für Bewohnerparken geprüft würde. Seit nun bald fünf Jahren läuft diese Prüfung. Oder ist diese mittlerweile abgeschlossen? Ein Ergebnis wurde uns nicht mitgeteilt und war auch sonst nicht zu vernehmen.
Die SRL, wie auch andere Fachverbände sehen in der Deckelung der Gebühren für das Bewohnerparken durch die Staatsregierung eine Einschränkung der Gestaltungs- und Steuerungsmöglichkeiten für bayerische Kommunen, die diese im Wettbewerb mit anderen deutschen Kommunen benachteiligt.
In der Zwischenzeit sind zudem, mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig vom 13.06.2023 (Az. 9 CN 2.22), zum Themenfeld Bewohnerparkgebühren rechtssichere Verfahren in Hinblick auf eine Gebührenerhöhung beschrieben, wovon inzwischen viele Bundesländer Gebrauch machen (zum Beispiel NRW oder Baden-Württemberg).
Durch die weiterhin begrenzte Höhe von Gebühren für das Parken im öffentlichen Raum werden andere Mobilitätsanbieter benachteiligt und die „Sondernutzung“ des öffentlichen Raums durch parkende Autos im Gegensatz zur Sondernutzung durch z.B. Marktstände, Außengastronomie o.ä. subventioniert. Zudem ist der öffentliche Raum zu wertvoll, um dort Kraftfahrzeuge abzustellen, die die Aufenthaltsqualität beeinträchtigen, Versickerung und Verdunstung von Niederschlägen verhindern und somit erheblich zur Aufheizung und zur Vulnerabilität von Kommunen bei Extremwetterereignissen beitragen.
Als Anlage zu diesem Schreiben erhalten Sie das Positionspapier „Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für Parkausweise für Bewohner nach §6a Abs. 5a StVG“, mit Stand 26. Mai 2021, der SRL-Regionalgruppe Bayern und des FMV – Forum Mensch und Verkehr, welches aufgrund seines Datums zwar in Teilen veraltet sein dürfte (zum Beispiel sind die Parkgebühren in vielen Kommunen in den letzten Jahren deutlich gestiegen), von der inhaltlichen Ausrichtung aber immer noch aktuell ist.
Für Rückfragen und einen fachlichen Austausch stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Marco Hölzel für die Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL) e.V., Regionalgruppe Bayern
gez. Alexander Gardyan für die Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL) e.V., Forum Mensch und Verkehr
Abdruck an:
Bayerischen Staatsminister für Wohnen, Bauen und Verkehr
Mitglieder des Bayerischen Landtags im:
- Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sportes
- Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr
- Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung ADFC Bayern
VCD Bayern
Bayerischen Städtetag
Bayerischen Gemeindetag
Schreiben an Staatsminister Joachim Herrmann (28.11.2025)
Antwortschreiben von Staatsminister Joachim Herrmann (12.01.2026)
