Ergänzendes Beteiligungsverfahren zum Entwurf vom 02.08.2022

Stellungnahme der Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung e.V. - Regionalgruppe Bayern

 Marco Hölzel, Mitglied im Landesplanungsbeirat und Marina Klein, stv. Mitglied im Landesplanungsbeirat, für die SRL – Regionalgruppe Bayern, 19.09.2022

 

Sehr geehrter Herr Ministerialdirigent Ulrich,
sehr geehrte Damen und Herren,

mit Ihrem Schreiben vom 2. August 2022 hat uns die ergänzende Beteiligung zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms erreicht. Zu den gegenständlichen Punkten der ergänzenden Beteiligung nimmt die SRL – Regionalgruppe Bayern, vertreten durch deren Mitglied und stellvertretendes Mitglied im Landesplanungsbeirat Bayern, wie folgt Stellung:

zu 1.2.2, Abs. 3 (G)
Der Schutz vor Verdrängung der Bevölkerung sollte nicht nur ein Grundsatz, sondern ein Ziel der Landesplanung sein. Auch eine Eingrenzung auf Satz 1, Absatz 2, § 556d BGB ist nicht nachzuvollziehen, stattdessen sollte der gesamte § 556d einbezogen werden. Ergänzend ist die Entwicklung konkreter Vorschläge wünschenswert, um Verdrängung der Bevölkerung zu verhindern.

zu 2.2.1, Abs. 2 (Z) mit Begründung
Die Einführung und Argumentation einer „sog. Beharrungsregel“ wird aus raumplanerischer Sicht nicht geteilt. Eine Beharrungsreglung verhindert eine Anpassung von Perspektiven an aktuelle Entwicklungen bzw. die Flexibilität bei sich ändernden Rahmenbedingungen. Eine Beharrungsregel widerspricht somit einem Landesentwicklungsprogramm, ist für die Landes- und Regionalplanung nicht zielführend. Sie wird unsererseits abgelehnt. Die Beharrungsregel sollte dem LEP entnommen werden.

zu 5.4.1, Abs. 1 (Z)
Die verbindlichere Regelung wird begrüßt.

zu 6.1.1, Abs. 1 (Z); 6.2.2, Abs. 1 (Z); 6.2.3, Abs. 4 (G); 7.1.3, Abs. 3 (G)
Die Stärkung erneuerbarer Energien wird ausdrücklich begrüßt. Der Ausbau solarer Energienutzung auf bereits überbauten Flächen sollte nicht nur Grundsatz, sondern ein Ziel der Landesentwicklung sein (betrifft 6.2.3 G).

zu 7.2.5, Abs. 1 (G), Abs. 2 (G), Abs. 5 (G); 7.2.6, Abs. 1 (G), Abs. 2 (G)
Eine Ausweitung des Hochwasserschutzes und des Niedrigwassermanagements wird begrüßt. Die Wasserwirtschaft sollte insgesamt puffernd ausgerichtet werden – Stichwort „Schwammstadt“ bzw. auch „Schwammland“. Insbesondere die industrielle Nutzung des Allgemeingutes Wasser muss zukünftig so ausgerichtet werden, dass industriell genutzte Wasserentnahmen in gleicher Güte dem Wasserkreislauf wieder zugeführt werden müssen.

Über die o.g. Punkte hinausgehend hätte es die SRL RG-Bayern begrüßt, wäre die Chance genutzt worden mit einer Neuausrichtung des LEP eine Abkehr von einer rein wachstumsorientierten Landesentwicklung hin zu einer kreislauforientierten und damit nachhaltigen Landesentwicklung einzuleiten.
Ein stärkerer Ressourcenschutz, z. B. des endlichen Gutes „Fläche“, wäre sehr als wünschenswert gewesen. Im Hinblick auf den aktuell veröffentlichten Bericht des Club of Rome „Earth for All“ sollten diese Ansätze (u. a. ökonomisches Wachstum, Ressourcenverbrauch) stärker hinterfragt werden.

Darüber hinaus ist, zur Umsetzung der erweiterten Aufgaben und Möglichkeiten der verschiedenen Planungsebenen – u. a. in den Bereichen der Erneuerbaren Energien, Landwirtschaft, Deponiestandortwahl und der nachhaltigen Siedlungsentwicklung – auf Ebene der Regionen und Kommunen eine personell wie sachlich bessere Ausstattung unabdingbar.

Wir wünschen der Landes- und Regionalplanung in Bayern eine nachhaltige Umsetzung!

Freundliche Grüße

gez.

Marco Hölzel, Mitglied im Landesplanungsbeirat und
Marina Klein, stv. Mitglied im Landesplanungsbeirat
für die SRL – Regionalgruppe Bayern

Stellungnahme