Planungsrecht am Abend: Modul 3: Lärmschutz in der Bauleitplanung
Der Umgang mit Gewerbelärm ist aufgrund der restriktiven Regelungen der Technischen Anleitung Lärm vor allen Dingen in den Ballungsräumen anspruchsvoll, insbesondere in enger Nachbarschaft von gewerblichen Nutzungen und Wohnen. Nachdem die in den vergangenen beiden Legislaturperioden diskutierte „Experimentierklausel“ der TA Lärm, die unter bestimmten Umständen und mit kompensierenden Maßnahmen erstmals passiven Lärmschutz für die heranrückende Wohnbebauung ermöglichen sollte, als gescheitert betrachtet werden muss, eröffnet der Gesetzgeber den Gemeinden künftig in einer weitgehend unbestimmten Regelung die Möglichkeit, in begründeten Fällen im Rahmen der Bauleitplanung von der TA Lärm abzuweichen. Die Voraussetzungen, Ermittlungsbedarfe und potenzielle Folgen solcher Abweichungen sollen in dieser Vertiefungsveranstaltung anhand von Beispielen anschaulich dargestellt und diskutiert werden. Ergänzend wird die Neuregelung zur Gewerbelärmkontingentierung erörtert, für die erstmals eine explizite Rechtsgrundlage zur vorausschauenden Planung in Gewerbegebieten geschaffen wird.
Moderation und Begrüßung: Dipl.-Ing. Mike Petersen, Sprecher des Ausschusses Planungsrecht; Stadtplaner SRL
Referent: Dr.-Ing. Martin Rumberg, stellvertretender Vorsitzender der SRL, Referatsleiter Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz
Anmeldung: https://eveeno.com/103627201
Die Veranstaltung wird von der Architektenkammer NRW mit 2 Fortbildungspunkten anerkannt.
Veranstaltungsort
Online via Zoom
Datum: 08.10.2025 19:00 - 20:30
