Die Städtebauförderung wurde reformiert: Seit Januar 2020 gibt es nur noch drei anstatt sechs Förderprogramme.

Die Städtebauförderung soll dadurch flexibler, weniger bürokratisch und ganzheitlicher werden, zugleich finden neue Herausforderungen wie der Klimawandel, die Digitalisierung, die Mobilitätswende als Querschnittsthemen mehr Beachtung. 

Umgesetzt werden die politischen Ziele in den Verwaltungsvereinbarungen, die die Förderbedingungen für die Bundesländer und die kommunale Ebene festsetzen.

Was verändert sich für die Kommunen und die in der Städtebauförderung Tätigen? Bleibt alles beim Alten, nur unter veränderten Programmtiteln? Wie gelingt die Umsetzung der neuen Querschnittsthemen?

Der Ausschuss Städtebauförderung hat analysiert, wie die Bundesländer die neue Fördervoraussetzung zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung handlungsleitend für die Kommunen und ihre Städtebaufördergebiete umsetzen und in einer Übersicht zusammengestellt. Diese wird fortlaufend ergänzt und dient als Informations- und Diskussionsgrundlage.

Klimaschutz und -anpassung - neue Städtebauförderung Länder (2023)

Matrix - Anwendung Fördervoraussetzung