Städtebau/Stadterneuerung
Berlin, 10.09.2024:
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 04.09.2024 die so genannte große Novelle des Baugesetzbuches beschlossen. Die Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landeplanung (SRL) e.V. sieht in diesem Gesetzentwurf große Schwächen und kritisiert die Intransparenz des Anhörungsverfahrens.
Berlin 16.08.2024: Die Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL) e.V. begrüßt, dass die Bundesregierung die bereits für 2023 angekündigte umfassende Änderung des Baugesetzbuches angeht. Mit dem 30.07.2024 hat das zuständige Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hierzu den Referentenentwurf in die Anhörung von Ländern und Verbänden gegeben. Die Novelle des Baugesetzbuchs soll Ende des Jahres in Kraft treten.
Ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Akteure spricht sich gegen die Einführung des neu eingebrachten § 246e BauGB aus:
Die Städtebauförderung wurde reformiert: es gibt nur noch drei anstatt sechs Förderprogramme seit Januar 2020
Susanne Jahn, SRL-Vorsitzende; Lisa Nieße, Sprecherin der SRL-Regionalgruppe Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland, 18.01.2024
Quartier Lagarde, Bamberg: Innovation in Mobilität und Energie am 20.10.2023
Wasserbewusste Stadtentwicklung jetzt für die Zukunft
Positionspapier
Stand: September 2023
Allianz: von Verbänden und Institutionen verschiedener Fachdisziplinen darunter die SRL (hier insbesondere der AK Energie und Klima und Guido Spohr)