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Einleitung anzeigen

Städtebau gibt es, seitdem die Errichtung von Städten geplant wird. Zum Städtebau gehören alle Aspekte, die es beim Bau einer Stadt zu berücksichtigen gibt wie die topographischen Gegebenheiten, Bautraditionen, die Grundstücksverhältnisse und die erforderlichen Infrastrukturen. Städtebau und Stadtplanung sind von daher nicht getrennt zu denken, denn der Städtebau ist der gestalterische, dreidimensionale Ausdruck von Stadtplanung.

Auch Stadterneuerung gibt es seit vielen Jahrhunderten. Eingriffe in den städtebaulichen Bestand erfolgten häufig im Zuge größerer ökonomischer und gesellschaftlicher Umbrüche (z.B. während der industriellen Urbanisierung) und hatten zum Ziel, bestimmte Stadtquartiere an die gewandelten Anforderungen anzupassen.

Aufgabe der Stadtplanung ist es, die Komplexität gesellschaftlicher Entwicklungsprozesse zu erfassen und zwischen der Vielzahl an Belangen und Zielvorstellungen für eine wünschenswerte Stadtentwicklung im Interesse des Gemeinwohls eine Abwägung vorzunehmen. Mit Hilfe von Bauleitplänen gibt die Stadtplanung den zweidimensionalen Rahmen für den Städtebau vor.

Als Berufsverband für alle in der räumlichen Planung Tätigen beschäftigt sich die SRL seit je her mit Grundfragen des Städtebaus, dem Verhältnis von Stadtplanung und Städtebau sowie mit den Leitbildern und rechtlichen Rahmenbedingungen der Stadterneuerung.

Dabei geht u.a. darum, welche Antworten auf die gesellschaftlichen Herausforderungen des demographischen Wandels, des Klimawandels sowie einer globalisierten Wirtschaft entwickelt werden können. Es geht um baukulturelle Qualitäten, um Partizipation an Planungsprozessen und sozialräumliche Gerechtigkeit. Die SRL hat hierfür bereits 2006 den Arbeitskreis „Städtebau“ gegründet. Den Arbeitskreis „Stadterneuerung und Präventive Stadtentwicklunggibt es seit 2019, er führt die Arbeit der vorherigen Arbeitskreise „Soziale Stadt“, „Stadtumbau“ und „Aktive Zentren“ zusammen.

Darüber hinaus beschäftigt sich die SRL in regelmäßigen Abständen im Rahmen von Fachveranstaltungen und Publikationen mit den oben genannten Themenstellungen.

SRL Positionen

Berlin, 10.09.2024:

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 04.09.2024 die so genannte große Novelle des Baugesetzbuches beschlossen. Die Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landeplanung (SRL) e.V. sieht in diesem Gesetzentwurf große Schwächen und kritisiert die Intransparenz des Anhörungsverfahrens.

SRL Positionen

Berlin 16.08.2024: Die Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL) e.V. begrüßt, dass die Bundesregierung die bereits für 2023 angekündigte umfassende Änderung des Baugesetzbuches angeht. Mit dem 30.07.2024 hat das zuständige Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hierzu den Referentenentwurf in die Anhörung von Ländern und Verbänden gegeben. Die Novelle des Baugesetzbuchs soll Ende des Jahres in Kraft treten.

SRL Positionen

Ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Akteure spricht sich gegen die Einführung des neu eingebrachten § 246e BauGB aus:

Positionspapier

Städtebauförderung

Die Städtebauförderung wurde reformiert:  es gibt nur noch drei anstatt sechs Förderprogramme seit Januar 2020

SRL Positionen

Susanne Jahn, SRL-Vorsitzende; Lisa Nieße, Sprecherin der SRL-Regionalgruppe Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland, 18.01.2024

RG Bayern

Quartier Lagarde, Bamberg: Innovation in Mobilität und Energie am 20.10.2023

Impressionen

AK Energie und Klima

Wasserbewusste Stadtentwicklung jetzt für die Zukunft

Positionspapier
Stand: September 2023

Allianz: von Verbänden und Institutionen verschiedener Fachdisziplinen darunter die SRL (hier insbesondere der AK Energie und Klima und Guido Spohr)

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